Tarife und AGB

Transparent und nachvollziehbar.

Unsere Tarife

Ärztlich verordnete und versicherungspflichtige Leistungen werden von Krankenkassen, IV-Stellen oder Unfallversicherern (z.B. SUVA) getragen. Ein Teil der entstehenden Kosten wird zudem vom Kanton oder von der Gemeinde übernommen.

KVG-Kassenpflichtige Pflegeleistungen (gesetzlicher Tarif) CHF pro Std.
Abklärung des Pflegebedarfs, Beratung und kundenbezogene Besprechung 76.90
Behandlungspflege 63.00
Grundpflege 52.60
Patientenbeteiligung gemäss KVG pro Tag 7.65
IV, UV- und MV-pflichtige Pflegeleistungen (gesetzlicher Tarif) CHF pro Std.
Abklärung des Pflegebedarfs, Beratung und kundenbezogene Besprechung 114.96
Behandlungspflege UV und MV 99.96
Behandlungspflege IV 114.96
Grundpflege 90.00

Leistungen, welche die Versicherungspflicht übersteigen, werden entweder durch Ergänzungsleistungen, von der Kundschaft selbst oder über eine zusätzliche Versicherungsdeckung, wie Haftpflichtversicherung oder Krankenzusatzversicherung, finanziert.

Private Leistungen der Betreuung, Begleitung und Hilfe CHF pro Std.
Betreuung, Begleitung und Hilfe für Privatpersonen
Diplomiertes Pflege- und Fachpersonal ab der 1. Stunde 73.50
Diplomiertes Pflege- und Fachpersonal ab der 2. Stunde 68.25
Ausgebildetes Betreuungspersonal oder Medizinstudierende 1. Stunde 63.00
Ausgebildetes Betreuungspersonal oder Medizinstudierende ab der 2. Stunde 57.75
Zuschläge für Leistungen
In der Nacht (von 19.00 bis 06.00 Uhr) 6.00
Am Wochenende (ab Samstag 19.00 bis Montag 06.00 Uhr) und Feiertag 6.00
Einsatzpauschale
(für Wegzeit, Fahrtkosten, Spesen) pro Tag 7.65
Leistungen im Personalverleih an Institutionen CHF pro Std.
Leistungen für Institutionen (Personalverleih)
Personalverleih KLV A 84.00
Personalverleih KLV B 84.00
Personalverleih KLV C 84.00
Personalverleih HWL 57.75
Zuschläge für Leistungen
In der Nacht (von 19.00 bis 06.00 Uhr) 6.00
Am Wochenende (ab Samstag 19.00 bis Montag 06.00 Uhr) und Feiertag 6.00

Bei Nachtpräsenzen stellen wir für Einsätze von einer Dauer von 9 Stunden, in welchen bis zu 3 Hilfeleistungen à 30 Minuten erbracht werden und die Pflege- oder Betreuungsperson ansonsten im Nebenraum ruht, eine Pauschale in Rechnung.

Tarife für Nachtpräsenzen (21.00 – 6.00 Uhr) CHF pro Nacht
Diplomiertes Pflege- und Fachpersonal CHF 45.15 pro Std. 406.35
Betreuungspersonal oder Medizinstudierende CHF 38.85 pro Std. 349.65
Zuschläge für Leistungen
Am Wochenende (Sa/So sowie So/Mo) und Feiertag CHF 6.00 pro Std. 54.00
Einsatzpauschale
(für Wegzeit, Fahrtkosten, Spesen) pro Nacht 7.65

Hinweis

Zum kostenpflichtigen Aufwand der Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe gehört auch die Organisation der Einsätze mit dem Pflege-/Betreuungsteam. Zur Qualitätssicherung ist eine Sitzung mit allen Teammitgliedern im Umfang von ca. einer Stunde alle vier bis acht Wochen notwendig.

Die oben dargestellten Tarife sind abschliessend. Curavis Spitex kennt keine zusätzlichen Gebühren oder Kostenverrechnungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Voraussehbare Abwesenheiten der Kundin / des Kunden (z.B. Ferien) sind nicht kostenpflichtig, wenn sie mindestens 24 Stunden zuvor angekündigt wurden.

Gerne erstellen wir eine auf Ihren Bedarf abgestimmte Offerte, welche die versicherungspflichtigen Leistungen (KVG, UVG, MV) sowie Selbstzahler-Leistungen transparent ausweist. Zudem stehen wir Ihnen für Informationen zu Beiträgen aus der Ergänzungsleistung oder Hilflosenentschädigung beratend zur Seite.

Die aktuellen Tarife können Sie hier runterladen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF) sind sowohl für Curavis Spitex als auch für die Kundschaft bindend.