Transparent und nachvollziehbar.
Unsere Tarife
Ärztlich verordnete und versicherungspflichtige Leistungen werden von Krankenkassen, IV-Stellen oder Unfallversicherern (z.B. SUVA) getragen. Ein Teil der entstehenden Kosten wird zudem vom Kanton oder von der Gemeinde übernommen.
KVG-Kassenpflichtige Pflegeleistungen (gesetzlicher Tarif) | CHF pro Std. |
---|---|
Abklärung des Pflegebedarfs, Beratung und kundenbezogene Besprechung | 76.90 |
Behandlungspflege | 63.00 |
Grundpflege | 52.60 |
Patientenbeteiligung gemäss KVG | pro Tag 7.65 |
IV, UV- und MV-pflichtige Pflegeleistungen (gesetzlicher Tarif) | CHF pro Std. |
---|---|
Abklärung des Pflegebedarfs, Beratung und kundenbezogene Besprechung | 114.96 |
Behandlungspflege UV und MV | 99.96 |
Behandlungspflege IV | 114.96 |
Grundpflege | 90.00 |
Leistungen, welche die Versicherungspflicht übersteigen, werden entweder durch Ergänzungsleistungen, von der Kundschaft selbst oder über eine zusätzliche Versicherungsdeckung, wie Haftpflichtversicherung oder Krankenzusatzversicherung, finanziert.
Private Leistungen der Betreuung, Begleitung und Hilfe | CHF pro Std. |
---|---|
Betreuung, Begleitung und Hilfe für Privatpersonen | |
Diplomiertes Pflege- und Fachpersonal ab der 1. Stunde | 73.50 |
Diplomiertes Pflege- und Fachpersonal ab der 2. Stunde | 68.25 |
Ausgebildetes Betreuungspersonal oder Medizinstudierende 1. Stunde | 63.00 |
Ausgebildetes Betreuungspersonal oder Medizinstudierende ab der 2. Stunde | 57.75 |
Zuschläge für Leistungen | |
In der Nacht (von 19.00 bis 06.00 Uhr) | 6.00 |
Am Wochenende (ab Samstag 19.00 bis Montag 06.00 Uhr) und Feiertag | 6.00 |
Einsatzpauschale | |
(für Wegzeit, Fahrtkosten, Spesen) | pro Tag 7.65 |
Leistungen im Personalverleih an Institutionen | CHF pro Std. |
---|---|
Leistungen für Institutionen (Personalverleih) | |
Personalverleih KLV A | 84.00 |
Personalverleih KLV B | 84.00 |
Personalverleih KLV C | 84.00 |
Personalverleih HWL | 57.75 |
Zuschläge für Leistungen | |
In der Nacht (von 19.00 bis 06.00 Uhr) | 6.00 |
Am Wochenende (ab Samstag 19.00 bis Montag 06.00 Uhr) und Feiertag | 6.00 |
Bei Nachtpräsenzen stellen wir für Einsätze von einer Dauer von 9 Stunden, in welchen bis zu 3 Hilfeleistungen à 30 Minuten erbracht werden und die Pflege- oder Betreuungsperson ansonsten im Nebenraum ruht, eine Pauschale in Rechnung.
Tarife für Nachtpräsenzen (21.00 – 6.00 Uhr) | CHF pro Nacht | |
---|---|---|
Diplomiertes Pflege- und Fachpersonal | CHF 45.15 pro Std. | 406.35 |
Betreuungspersonal oder Medizinstudierende | CHF 38.85 pro Std. | 349.65 |
Zuschläge für Leistungen | ||
Am Wochenende (Sa/So sowie So/Mo) und Feiertag | CHF 6.00 pro Std. | 54.00 |
Einsatzpauschale | ||
(für Wegzeit, Fahrtkosten, Spesen) | pro Nacht 7.65 |
Hinweis
Zum kostenpflichtigen Aufwand der Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe gehört auch die Organisation der Einsätze mit dem Pflege-/Betreuungsteam. Zur Qualitätssicherung ist eine Sitzung mit allen Teammitgliedern im Umfang von ca. einer Stunde alle vier bis acht Wochen notwendig.
Die oben dargestellten Tarife sind abschliessend. Curavis Spitex kennt keine zusätzlichen Gebühren oder Kostenverrechnungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Voraussehbare Abwesenheiten der Kundin / des Kunden (z.B. Ferien) sind nicht kostenpflichtig, wenn sie mindestens 24 Stunden zuvor angekündigt wurden.
Gerne erstellen wir eine auf Ihren Bedarf abgestimmte Offerte, welche die versicherungspflichtigen Leistungen (KVG, UVG, MV) sowie Selbstzahler-Leistungen transparent ausweist. Zudem stehen wir Ihnen für Informationen zu Beiträgen aus der Ergänzungsleistung oder Hilflosenentschädigung beratend zur Seite.
Die aktuellen Tarife können Sie hier runterladen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF) sind sowohl für Curavis Spitex als auch für die Kundschaft bindend.